14.01.2010
Haben Sie Post vom Datenschutzbeauftragten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2009 war mit Blick auf das Thema Datenschutz ein sehr aufregendes. Fast täglich wurde in den Medien über eine Datenschutzpanne berichtet. Auch wurde am 19.10.2009 vom Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix eine Geldbuße von rund
1.1 Millionen € gegen die Deutsche Bahn verhängt..
Diese hohe Geldbuße kombiniert mit der neuesten Meldung des Datenschutzbeauftragten für Hamburg Prof. Dr. Caspar lässt nur eine Handlungsalternative für die Unternehmen zu: es muss sich mehr um den Datenschutz im Unternehmen gekümmert werden.
Unternehmen in Hamburg werden in den kommenden Wochen Post vom Datenschutzbeauftragten für Hamburg bekommen. In dem Schreiben wird sich ein Fragebogen befinden, der die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten abfragt. Zuerst werden Speditionen in Hamburg angeschrieben und im Laufe des Jahres auch andere Branchen.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen, bei denen mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, gem. §4f BDSG einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Je nachdem, wie der Fragebogen von den Unternehmen ausgefüllt wird, werden sehr wahrscheinlich weitere Überprüfungen stattfinden. Auch ist es sehr gut vorstellbar, dass ähnliche Prüfungen in anderen Bundesländern von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Sollten Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben, besteht auch die Möglichkeit einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele Vorteile. Gerne besuchen wir Sie und erläutern Ihnen die Vorteile in einem persönlichen Gespräch.
Als eigentümergeführtes Unternehmen steht die Loomans & Matz AG mit ihrem Namen und der Erfahrung ihrer Mitarbeiter für eine kostengerechte Sicherheit in Ihrer Organisation.
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